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Der Insolvenzberater

STRATEGISCHE SANIERUNGS- UND INSOLVENZBERATUNG seit 1990

Fachkanzlei für Insolvenzrecht

Rechtssichere Gestaltungen und Strategien
Kaufmännische und praktische Umsetzung

Der hohe Spezialisierungsgrad aus Beratungen als Fachanwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwaltungen seit 1995, die Kenntnisse praktisch wichtiger Zusammenhänge, welche in der täglichen Praxis des Insolvenzrechts zählen, zu wissen, wie Richter/innen und Insolvenzverwalter/innen handeln, denken und deren Spielräume richtig einzuschätzen, sind die Grundlage für Erfolg und nachhaltige Lösungen, welche Ihnen eine Zukunft mit oder ohne Neustart ermöglichen.

Auch bei haftungsträchtiger Insolvenznähe finden wir regelmäßig noch rechtssichere Strategien und legale Gestaltungsspielräume.

Auf dieser Basis bieten wir Ihnen folgende Schwerpunkte

  • Insolvenzprophylaxe
  • Quickcheck zum Vorliegen von Insolvenzgründen inkl. kaufmännischer Beurteilung
  • Insolvenznahe Beratung von Krisenunternehmen, Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, vor und während Insolvenz
  • Vermeidung oder Vertretung bei Haftungsdurchgriff Finanzamt und Sozialversicherungen
  • Vermeidung oder Vertretung bei Insolvenzstraftaten
  • Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung
  • Vermögenssicherung Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand und Bürgen
  • Schuldenregelungen, Insolvenzplan für Privat- und Gesellschaftsvermögen
  • Vertretung und Schlichtung bei Auseinandersetzungen mit Gutachtern u. Insolvenzverwaltern
  • Distressed M&A, übertragende sowie sonstige Sanierung und Restrukturierung
  • Sanierungsmaßnahmen, u. a. nach ESUG, rechtlich und operativ (bspw. Stundungen, Rangrücktritt)
  • Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung, Abwägung Auslandsinsolvenz
Gerne können wir, zusammen mit Ihnen, in einem kurzen und unverbindlichen Telefonat Ihr Anliegen prüfen. Dies ist keine vollständige,  kostenlose Insolvenzberatung. Jedoch gewinnen Sie und wir damit schon eine erste Einschätzung zu Ihren grundsätzlichen Möglichkeiten und Chancen, nicht zuletzt etwaige Handlungspflichten.