Erläuterung Sachverständigengutachten
Sachverständigengutachten
Gutachten und sachverständige Aussagen fertigen wir ständig für Gerichte und private Auftraggeber. Vor einer Beauftragung als Sachverständiger/ Gutachter zur Feststellung einer Insolvenz empfehlen wir eine Grundberatung
Gegenstand eines Gutachtens können vielfältige Fallgestaltungen sein:
- Vermeidung oder Verwirklichung strafbaren Handelns,
- Vermeidung oder Verwirklichung gesellschafts-, steuer- oder sozialversicherungssrechtlicher
Haftung, - Beurteilung bestehender oder zu gestaltender Sicherheiten, auch im Verhältnis zu weiteren
Sicherheiten weiterer Gläubiger, - die konkreten Voraussetzungen für und gegen deren erfolgreiche Durchsetzung,
- Sanierung/ Restrukturierung, rechtliche Wirkung von: Liquiditätsschöpfung und -stärkung durch
Stundungen und/oder (Teil-) Erlass von Forderungen, Factoring, Veräußerung nicht
betriebsnotwendigen Vermögens, Sale and Lease Back, Sanierungsdarlehen, Zufluss neuen
Kapitals (Venture-, Mezzanin-, Risikokapitalgeber), stille Beteiligungen,
Wandelschuldverschreibungen, Sanierungsgenusscheine, Umwandlung von Verbindlichkeiten in
Eigenkapital, Rangrücktritt, Schuldübernahme, Kapitalherabsetzungen kombiniert mit einer
Kapitalerhöhung sowie weiterer Alternativen im Bereich der Umwandlungen (Verschmelzung
und Spaltung), - Risiken und Zeitpunkt bei einem Kauf aus einer Insolvenz,
- Rechtssichere Gestaltungen unter Meidung von Anfechtungen durch potentielle
Insolvenzverwalter/Treuhänder oder Gläubiger - usw.