+49 69 / 97 69 13 75 anfrage@der-insolvenzberater.de

Erläuterung Sachverständigengutachten

Sachverständigengutachten

Gutachten und sachverständige Aussagen fertigen wir ständig für Gerichte und private Auftraggeber. Vor einer Beauftragung als Sachverständiger/ Gutachter zur Feststellung einer Insolvenz empfehlen wir eine Grundberatung

Gegenstand eines Gutachtens können vielfältige Fallgestaltungen sein:

  • Vermeidung oder Verwirklichung strafbaren Handelns,
  • Vermeidung oder Verwirklichung gesellschafts-, steuer- oder sozialversicherungssrechtlicher
    Haftung,
  • Beurteilung bestehender oder zu gestaltender Sicherheiten, auch im Verhältnis zu weiteren
    Sicherheiten weiterer Gläubiger,
  • die konkreten Voraussetzungen für und gegen deren erfolgreiche Durchsetzung,
  • Sanierung/ Restrukturierung, rechtliche Wirkung von: Liquiditätsschöpfung und -stärkung durch
    Stundungen und/oder (Teil-) Erlass von Forderungen, Factoring, Veräußerung nicht
    betriebsnotwendigen Vermögens, Sale and Lease Back, Sanierungsdarlehen, Zufluss neuen
    Kapitals (Venture-, Mezzanin-, Risikokapitalgeber), stille Beteiligungen,
    Wandelschuldverschreibungen, Sanierungsgenusscheine, Umwandlung von Verbindlichkeiten in
    Eigenkapital, Rangrücktritt, Schuldübernahme, Kapitalherabsetzungen kombiniert mit einer
    Kapitalerhöhung sowie weiterer Alternativen im Bereich der Umwandlungen (Verschmelzung
    und Spaltung),
  • Risiken und Zeitpunkt bei einem Kauf aus einer Insolvenz,
  • Rechtssichere Gestaltungen unter Meidung von Anfechtungen durch potentielle
    Insolvenzverwalter/Treuhänder oder Gläubiger
  • usw.