+49 69 / 97 69 13 75 anfrage@der-insolvenzberater.de

Treuhandlösungen

Treuhand

Hierbei handelt es sich um Gestaltungen, welche sich für Unternehmer, Gesellschafter oder Inhaber anbieten, welche aus verschiedensten Gründen nicht als Gesellschafter identifizierbar sein möchten. Denkbare sind auch Alternativen gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen, wie stille Beteiligungen, Unterbeteiligungen an Anteilen, mit oder ohne Stimmrechte usw. Ein wichtiges Kriterium für eine optimale Gestaltung ist die Einbeziehung steuerlicher Aspekte.

Die Einführung eines neuen Gesetzes im Jahr 2018 führt allerdings zu deutlichen Einschränkungen gegenüber der bisherigen Anonymität einer Treuhand. Danach muss für bestimmte Verkehrskreise transparent sein und offen gelegt werden, für wen tatsächlich gehandelt wird, wer als Treugeber hinter dem Treuhänder steht.

Doppelnützige Treuhand

Davon zu unterscheiden ist das Instrument der sogenannten, doppelnützigen Treuhand. Kern dieses Instruments ist die Aufrechterhaltung der Kreditlinien, in Einzelfällen darüberhinaus die Aufstockung der Kreditlinien des ansonsten grundsätzlich nicht mehr kreditwürdigen Unternehmens. Es dient zu Zwecken außergerichtlicher Sanierung und/ oder Verwertung von Unternehmen, welche ihre Kredite nicht mehr bedienen können.
Die doppelnützige Treuhand ist ein Instrument zur außergerichtlichen Restrukturierung und Vermeidung einer Insolvenz. Je nach Sanierungs- oder Verwertungserfolg können sowohl Gläubiger, wie auch Gesellschafter davon profitieren.