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Grundberatung Insolvenz

 

Inhalt (Auszug) einer Grundberatung Insolvenz und Sanierung, Vorprüfung im Rahmen eines umfassenden Besprechungstermins. Je nach Sachlage werden folgende Themen bearbeitet:

  • Krisenfrüherkennung auf der Grundlage ausgewählter Methoden
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung verbunden mit Insolvenzgefahren
  • Schutzschirmverfahren (Vollstreckungen sind über einen Zeitraum von drei Monaten
    ausgeschlossen) in Eigenverwaltung, 
    Abgrenzung zu bereits eingetretener Insolvenz
  • Prüfung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung inkl. Fortführungsprognose überschlägig
  • Vertragsrisiken (Kreditverträge, Vereinbarungen zu Sicherheiten, Abtretungen,
    Eigentumsvorbehalte, Werk-, Dienst-, Kauf-, Miet-, Leasing-, Arbeitsverträge, Kunden-,
    Lieferantenvereinbarungen usw.) sowie Lösungsmöglichkeiten
  • Pfandrechte (Pfändungen, Vermieter-, Werkunternehmer- und andere Pfandrechte)
  • Entlastung der Passiva (Rangrücktritt, Umwandlung, Fremdkapital usw.)
  • Liquiditätsschöpfung und -sicherung
  • Personalmaßnahmen, gezielte Änderungskündigungen, Transfersozialplan
  • Voraussetzungen und Chancen Erlass und/ oder Stundung Verbindlichkeiten
  • Außergerichtliche Sanierung und Restrukturierung
  • Sanierung im Insolvenzverfahren (Chancen eines Insolvenzplanverfahrens)
  • Abwägung Fortführung/ stille, außergerichtliche Liquidation oder gerichtliche Insolvenz
  • (Unternehmens)Kauf/ -verkauf aus der Insolvenz, vor oder nach Insolvenzeröffnung
  • Übernahmerisiken (Arbeits-, Steuer-, Handels-, Sozialversicherungs- und Strafrecht)
  • Insolvenzanfechtung, Vermeidung und rechtssichere Gestaltung
  • Treuhandlösungen
  • Verwirklichung; Drohen persönlicher Haftungspotentiale aus Bestellungen, laufenden
    Verträgen; Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern, Ungleichbehandlungen usw.
  • Haftungsvermeidung, -begrenzung gesetzlicher Vertreter, Einzelunternehmer, Gesellschafter,
    Bürgen, Grundpfand- und Hypothekenschuldner (Vermögenssicherung)
  • Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren für Einzelunternehmer, Gesellschafter, Bürgen und
    Grundschuldner
  • Klärung Unternehmens- und/ oder Verbraucherinsolvenz

Wir machen eine umfassende, individuell rechtliche und kaufmännische Bestandsaufnahme und Gesamtwürdigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, daraus resultierend eine Gesamtabwägung aller Interessen und möglichen Strategien für Gegenwart und Zukunft. Am Ende der Beratung haben Sie das Ergebnis der für Sie gebotenen weiteren Vorgehensweise, außerdem kennen Sie die zu vermeidenden Risiken und haben gelernt, diese einzuordnen.

Die Expertise für Auslandsinsolvenzen ist gegeben. Kosten und Nutzen sind individuell für Sie ins Verhältnis zu setzen. Mit einem pro forma Wohnsitz ist es nach neuestem Stand nicht mehr getan.

Im Vorfeld eines Insolvenzantrags sollte erwogen werden, ob unter Nutzung gesetzlicher Spielräume und Gestaltungen der Lebenssachverhalte eher ein Antrag auf Verbraucher- oder Regelinsolvenz (Unternehmensinsolvenz) gestellt werden kann oder muss. Die Voraussetzungen und Folgen der einen oder anderen Insolvenzform können maßgeblichen Einfluss auf die Lebensqualität während des Insolvenzverfahrens selbst und für den Zeitraum der sogenannten, drei-, fünf- oder sechsjährigen Wohlverhaltensphase haben. Zu ermitteln sind auch die Möglichkeiten, vorzeitiger Abkürzung der Wohlverhaltensphase durch einen sogenannten Insolvenzplan. Die Folge wäre eine frühzeitigere Herbeiführung der Befreiung von allen Restschulden (Restschuldbefreiung). Mittels Insolvenzplan ist eine deutliche Abkürzung der Dauer des eigentlichen Insolvenzverfahrens, wie auch der Wohlverhaltensphase denkbar. Damit können Insolvenzverfahren in Deutschland so kurzfristig durchlaufen werden, wie bei den höchst begehrten Auslandsinsolvenzen in England, Frankreich oder sonstwo – ohne deren gerne von den Anbietern unerwähnten Risiken und Nachteile gegenüber einem nachhaltigen, rechtssicheren Verfahren nach der Insolvenzordnung in Deutschland.

Das Fachgespräch, welches alle möglichen, rechtlich (auch kaufmännisch und steuerlich) notwendigen Würdigungen beinhaltet, dauert erfahrungsgemäß ca. 3-5 Stunden. Diese, bei uns sogenannte „Grundberatung“ wird pauschal mit 3 Stunden abgerechnet und gedeckelt.

Die Informationsdichte und -tiefe unserer sogenannten Grundberatung bildet für die meisten Mandanten eine optimale Grundlage, ihre Schritte alleine, je nach Bedarf, unter unserer Anleitung zu gehen. Dieses Coaching reduziert die Kosten, stellt dennoch eine rechtliche Abstimmung und Hilfe bei der Umsetzung dar.

Entscheiden Sie, ob Sie eine Grundberatung als Grundlage der für Ihre Zukunft zu stellenden Weichen, alternativ eine Beratung nach Stundensatz wählen. Wir sind aufgrund der über 20jährigen Erfahrung auf diesem Spezialgebiet so effektiv, dass wir im Ergebnis oft günstiger als der Wettbewerb sind, und – wir locken nicht in ein fortführendes Mandat, wenn dieses wirtschaftlich keinen Sinn macht.

Hier finden Sie eine Auflistung der benötigten Beratungsunterlagen.